Hausordnung
Umgang
In unserem Kindergarten ist jeder willkommen– egal welche Nationalität, Religion und natürlich auch Kinder und Erwachsene, die keiner Religion angehören.
Wir legen Wert auf einen höflichen, freundlichen und hilfsbereiten Umgangston, der dem anderen stets Wertschätzung und Respekt entgegenbringt.
Rücksichtnahme, gewaltfreie Konfliktlösung sowie freundlicher und respektvoller Umgang miteinander sind die Grundlagen unseres Handelns.
Für alle gilt:
Die Darstellung von rechtsextremistischem, antisemitischem oder anderweitig diskriminierendem Gedankengut ist verboten. Darunter fällt u. a. die Beleidigung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe, ihrer religiösen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung, das Tragen oder Mitführen entsprechender Symbole und Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind, das Mitführen entsprechender Materialien und deren Verbreitung.
Öffnungszeiten/Bringen und Abholen
Der Kindergarten öffnet von 6.30-16.30 Uhr.
Um die Fürsorge- und Aufsichtspflicht zu gewährleisten, müssen die Kinder beim Bringen einer Erzieherin übergeben und beim Abholen bei einer Erzieherin abgemeldet werden. Hierfür genügt ein deutlicher, direkter Blickkontakt.
Bis 8.25 Uhr nehmen die Erzieherinnen die Kinder in Empfang. Um 8.30 Uhr beginnt in der Regel die Morgenrunde. Kinder, die später eintreffen, fügen sich leise und unmittelbar in die Runde ein.
Telefonische Abmeldungen nehmen wir bis 8.30 Uhr entgegen. Andernfalls gehen wir von einem verspäteten Eintreffen aus und melden das Kind zu den Mahlzeiten an.
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder nach der vereinbarten Betreuungszeit abzuholen bzw. abholen zu lassen. Beim Abholen verlassen die Eltern mit Ihren Kindern den Kindergarten schnellstmöglich, um die Aufsichtspflicht der Erzieherin nicht zu behindern.
Das Abholen der Kinder durch andere Personen als die Eltern, kann nur mit schriftlicher Vollmacht der Eltern erfolgen. Entsprechende Vordrucke können im Kindergarten ausgefüllt werden.
Die Schließzeiten werden jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres bekannt gegeben. Wir behalten uns vor in akuten personellen Notsituationen die Öffnungszeiten zu kürzen, um eine Betreuung der Kinder nach den gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Bekleidung/Garderobe
Die Kinder sollten zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet in den Kindergarten kommen.
Wechselsachen in der aktuellen Größe sind von Vorteil, um verschmutze Sachen zu wechseln. Sollten keine Wechselsachen vorhanden, aber dringend notwendig sein, behalten wir uns vor, die Eltern anzurufen und um das Bringen entsprechender Wechselsachen zu bitten.
Beim Kauf von Kleidung achten die Eltern auf folgende Merkmale:
· Kordeln meiden
· Geschlossene Hausschuhe – keine „Latschen“
· Schnürsenkel nur, wenn das Kind bereits die Schleife lernt
Bei Bedarf empfehlen wir die namentliche Kennzeichnung von z.B. Regenhosen.
Die Fächer der Garderobe stehen zur Aufbewahrung privater Sachen der Kinder zur Verfügung. Für die Ordnung in den Fächern sind die Eltern verantwortlich. Vor der Sommerschließzeit leeren die Eltern die Fächer.
Für die Garderobe, Bekleidung, privates Spielzeug, Brillen u.ä. übernimmt der Kindergarten keine Haftung.
Folgende Dinge dürfen nicht in der Garderobe aufbewahrt werden:
· Medikamente
· Flüssigkeiten
Für die Sommerzeit bringt jedes Kind seine Sonnencreme mit.
Krankheit
Kranke Kinder dürfen die Einrichtung laut Infektionsschutzgesetz nicht besuchen. Um eine schnellstmögliche Genesung zu gewährleisten und eine Ansteckung weiterer Kinder und des Personals zu vermeiden, bleiben die Kinder bis zur Genesung zu Hause.
Bei folgenden Krankheitsanzeichen kann ihr Kind laut Infektionsschutzgesetz nicht von uns betreut werden bzw. müssen Sie Ihr Kind im akuten Fall abholen:
· Nicht-juckender Hautausschlag an Händen und Bläschen im Mund
· Erschöpfender Husten
· Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen akut oder in den letzten 48 Stunden
· Fieber (>38°C) akut oder in den letzten 48 Stunden
· Rote, entzündete Augen und verstärkter Tränenfluss
· Akute Symptome wie ein schlechter Gesundheitszustand
Meldepflichtige Kinderkrankheiten teilen Sie der Einrichtung umgehend mit.
Medikamente
Grundsätzlich ist dem Personal nicht gestattet Medikamente auszugeben. Im Einzelfall entscheiden die diensthabenden Erzieherinnen eigenverantwortlich und kann nicht für andere Erzieherinnen entscheiden.
Sauberkeit
Die Gruppenräume werden nicht mit Straßenschuhen betreten. Bedenken Sie, dass auch der Fußboden Spielfläche Ihrer Kinder ist.
Sicherheit
Im Interesse der Kinder sind Tore und Eingangstüren stets geschlossen zu halten. Die Betätigung des Türöffners beim Verlassen des Gebäudes sowie die Entriegelung des Hoftores sind nur Eltern, Besuchern und dem Personal erlaubt.
Private Fahrzeuge (Fahrräder, Roller) dürfen auf dem Kindergartengelände abgestellt werden. Eine Haftung übernimmt die Kita nicht.
Beim Abholen achten die Eltern darauf, dass sie nur mit ihrem Kind das Gelände verlassen. Es ist untersagt, Kinder über den Zaun zu heben.
Das Tragen von Ketten ist den Kindern nicht erlaubt. Das Tragen von Ohrringen ist für Kinder bis 3 Jahren nicht erlaubt und liegt danach in der Verantwortung der Eltern.
Ruhepause
Von 11.45 – 13.30 Uhr befinden sich alle Kinder in der Mittagsruhe. Wir bitten alle Besucher um Rücksichtnahme. Kinder, die in dieser Zeit abgeholt werden, verhalten sich ebenso wie die Erwachsenen leise im Haus.
Veränderungen
Änderungen der familiären Situation sowie Änderung der Anschrift, Arbeitsstelle oder Telefonnummer werden der Leitung unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt.
Ausflüge/Übernachtungen/Aktionen
In der Regel beginnt an den Projekttagen um 9.00 Uhr die Gruppenarbeit. Fußläufige Ausflüge, mitunter auch des gesamten Kindergartens, können auch unangemeldet zwischen 9.00 und 11.00 Uhr stattfinden.
Das Gebäude wird in diesem Fall abgeschlossen und eine Information an der Eingangstür hinterlassen.
Ausflüge, die vor 9.00 Uhr beginnen bzw. länger andauern bzw. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließen, werden vorher angekündigt.
In der Regel haben die Eltern die Möglichkeit Ihr Kind in eine Teilnehmerliste einzutragen. Über die Anzahl der Teilnehmer sowie den begründeten Ausschluss einzelner Kinder entscheiden die Erzieher. Ebenso behalten wir uns vor, Kinder abholen zu lassen, sofern die Sicherheit der Gruppe bzw. des Kindes selbst durch das Verhalten dieses Kindes gefährdet ist.
Aushänge/Informationspflicht
Die Eltern beziehen Informationen anhand von Aushängen, Emails und auf der Internetseite. Die Abfrage von Informationen erfolgt selbstständig.